HAUSORDNUNG

Unsere Hausordnung ist die Grundlage für eine gut funktionierende Schulgemeinschaft und soll jenen Rahmen bieten, der ein freudvolles und ertragreiches Lernen ermöglicht und einen wertschätzenden Umgang miteinander garantiert.

Dabei soll nicht darauf vergessen werden, dass vor allem Hilfsbereitschaft, Verständnis, Ordnung, Pünktlichkeit und Höflichkeit unabdingbar sind für ein respektvolles Miteinander in unserer Schule.

Am Beginn des Unterrichtsjahres wird die Hausordnung mit den KlassenvorständInnen besprochen und dann von allen Schülerinnen und Schülern unterschrieben. Sie gilt damit als zur Kenntnis genommen.

REGELN:

Der Unterricht beginnt täglich pünktlich um 8:00 Uhr. Die Beaufsichtigung der SchülerInnen beginnt 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Rahmen von eingeteilten Gangaufsichten.
Zuspätkommende müssen ihr Zuspätkommen, bevor sie in die Klassen gehen, in der Direktion melden. Danach erst gehen die SchülerInnen in ihre Klassen und nehmen, ohne den laufenden Unterricht zu stören, ihren Platz ein.

Über das Zuspätkommen werden Aufzeichnungen geführt.
Die Zeiten unentschuldigten Fernbleibens bzw. das Zuspätkommen müssen an den festgesetzten Nachholterminen nachgeholt werden.
Die SchülerInnen erhalten dabei Arbeitsaufträge von den LehrerInnen, die Mitarbeitsleistungen darstellen. (Entschluss des SGA vom 15. 06. 2011)

Das Schulhaus ist über den Garderobeneingang zu betreten, nicht über den Haupteingang.
Jeder Schülerin/jedem Schüler (außer den Studierenden des Kolleg 3/4) steht ein versperr barer Garderobenschrank zur Verfügung, verschlossen wird der Kasten mit einem Vorhängeschloss, welches die SchülerInnen am Beginn jedes Unterrichtsjahres mitbringen müssen.
Überbekleidung und Straßenschuhe sind ausnahmslos in den Garderobenschränken zu verwahren, für welche die SchülerInnen am Beginn des Unterrichtsjahres ein Vorhängeschloss mitzubringen haben.
Am Ende des Unterrichtsjahres sind die Kästen auszuräumen und die Schlösser zu entfernen.
Die Hausschuhpflicht endet am 1. Mai und beginnt wieder am 1. November.
Bei Regenwetter und wenn Highheels getragen werden, gilt sie auch an diesen Tagen.
Die Verwahrungshaftung der Schule gilt nur für Gegenstände, die üblicherweise in einem Garderobekasten aufbewahrt werden. Das sind aber keinerlei Wertgegenstände wie Laptops, Handys, Schmuck, Uhren, Fotoapparate, iPod, iPads, etc.
Die Bundeshaftung gilt auch nicht für Gegenstände, die die Schülerin/der Schüler üblicherweise mit sich führt, z.B. Schulrucksack, Schultasche.

Sollte 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrerin/kein Lehrer in der Klasse sein, ist dies unverzüglich von einer Schülerin/einem Schüler in der Kanzlei zu melden.

Grüßen: In der Schule werden alle an dieser Schule tätigen Personen gegrüßt. Dies entspricht einem ordentlichen wertschätzenden Miteinander und erfolgt förmlich mit einem ordentlichen „Guten Tag“ oder „Grüß Gott“, nicht mit „Hallo“.

Richtlinien für das Fernbleiben vom Unterricht:
a) Die Erziehungsberechtigten haben die Klassenvorständin/den Klassenvorstand oder die Schulleiterin im Falle der Erkrankung der Schülerin/des Schülers oder bei einer anderen gerechtfertigten Verhinderung ohne Aufschub telefonisch, persönlich, schriftlich oder per E-Mail unter Angabe des Grundes zu benachrichtigen.
Diese Verpflichtung gilt auch für eigenberechtigte Schülerinnen und Schüler.

b) Schriftliche Entschuldigungen sind unverzüglich und unaufgefordert binnen einer Woche nach Wegfall der Verhinderung bei der Klassenvorständin / dem Klassenvorstand abzugeben.
Auf Ansuchen kann für einzelne Stunden bis zu einem Tag der Klassenvorstand, darüber hinaus die Schulleiterin die Erlaubnis für ein Fernbleiben aus wichtigen Gründen erteilen.

Telefonnummer der Schule: 050 248 076
Nebenstellen:
100:  Kanzleileiterin Frau Rosalia Thumer, MBA / Verwaltungskraft Frau Renate Kuttner
200:  Direktorin, Frau HR Prof. MMaga. Barbara Krenn-Schöggl
210:  Fachvorständin, Frau Christine Reichl, BEd MA
300:  Administrator, Herr Mag. Anton Lanz
350:  Lehrerzimmer
600:  Schulärztin, Frau Dr. Judith Hacker
809:  Lehrerzimmer im Ateliertrakt

Öffnungszeiten der Kanzlei:
Montag bis Freitag von 7:45 bis 13:45 Uhr; Mittwoch: 14:00 bis 16:00 Uhr

Den SchülerInnen ist die Liftbenützung grundsätzlich verboten. Davon ausgenommen sind Bewegungsbehinderte.

StellvertreterInnen:
Für die Direktorin: Frau Maga. Knauseder Susanne
Für die Fachvorständin: Frau OSR FOL Renate Semlitsch

Die StellvertreterInnen für die KlassenvorständInnen werden den SchülerInnen durch die KlassenvorständInnen mitgeteilt.

Verlassen des Unterrichts: SchülerInnen und Studierende haben sich bei ihrer Klassenvorständin / ihrem Klassenvorstand oder deren / dessen StellvertreterIn abzumelden, wenn sie den Unterricht während des Unterrichtstages verlassen. Sollten genannte Personen nicht erreichbar sein, erfolgt die Abmeldung in der Direktion.

Etwaige Änderungen der Wohnadresse der SchülerInnen oder der Erziehungsberechtigten sind den KlassenvorständInnen unverzüglich mitzuteilen.

Alle SchülerInnen und Studierenden sind verpflichtet, etwaige Supplierungen oder Stundenverlegungen in der Früh dem Monitor im 1. Stock zu entnehmen.

Rauchen:
a) Das Rauchen im Schulgebäude ist ausnahmslos verboten.

b) Das Rauchen im Raucherhof wurde mit Sommer 2018 durch eine Novelle des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes ausnahmslos verboten.

§12 Abs. 1 Z 3 TNRSG verbietet nunmehr ausdrücklich auch das Rauchen auf schulischen Freiflächen. Das Rauchverbot gilt somit zwingend auf der gesamten Schulliegenschaft.
§9 Abs. 2 Schulordnung verbot Schülern/Schülerinnen schon bisher das Rauchen in der Schule, erlaubte aber unter gewissen Voraussetzungen, in der Hausordnung das Rauchen an Freiflächen zu gestatten. Das ho. Rundschreiben Nr. 3/2006 wies die Schulbehörden an, Bestimmungen in Hausordnungen aufzuheben, die das Rauchen auf innerhalb der Schulliegenschaft befindlichen Freiflächen gestatten.
Ein Rückgriff auf diese allgemeine Weisung ist nun nicht mehr nötig, da das TNRSG als neueres und höherrangiges Gesetz die betreffende Bestimmung der Schulordnung derogiert. Damit ist auch den schulpartnerschaftlichen Organen die Befugnis entzogen in Bezug auf das Rauchen standortbezogene Sonderregelungen zu treffen. Sollten entgegen der eben erwähnten Weisung einzelne Hausordnungen Schülern/Schülerinnen das Rauchen auf schulischen Freiflächen noch immer gestatten, sind die betreffenden Passagen mit 1. 7. 2018 automatisch außer Kraft getreten.
Sowohl der Raucher/die Raucherin als auch die Schule begehen bei Missachtung des Rauchverbots eine Verwaltungsübertretung und können mit Geldstrafen bestraft werden.
Das TNRSG gilt für alle auf der Schulliegenschaft befindliche Personen, auch Lehrern/Lehrerinnen ist das Rauchen auf Freiflächen der Schulen nicht gestattet.

Das Rauchen auf den Stufen unmittelbar beim Haupteingang oder vor der Türe zum Seiteneingang zu den Garderoben, beim Fluchtausgang zur Brockmanngasse, in der Durchfahrt zum Hof ist ausdrücklich verboten, weil auch hier die genannte Novelle des Nichtraucherschutzgesetzes gilt.

Das Einklemmen von Steinen zur Blockierung der Schließfunktion bei Seitenfluchtwegen ist ausnahmslos verboten.
Die Türen werden durch das Einklemmen von Steinen beschädigt und durch die offenstehenden Türen tritt oft über Stunden Heizungsluft aus.
Diese Türen werden kontrolliert und jedes Einklemmen von Steinen wird wegen Sachbeschädigung zur ANZEIGE gebracht.

Ordnung in den KLASSENRÄUMEN
a) Nach dem Unterricht und vor dem Verlassen der Klasse sind:
* die Sessel auf die Tische zu stellen
* die Fenster zu schließen
* die Tafel zu löschen.
Die Verantwortung dafür tragen die durch die KlassenvorständInnen einzuteilenden KlassenordnerInnen.

b) Wir wollen einen Beitrag zum Umweltschutz leisten und trennen deshalb konsequent unseren Müll. Papier und allgemeiner Müll kommen in getrennte, dafür jeweils vorgesehene Behälter. Auf Wunsch einer Klasse kann bei den Schulwarten ein Biomüllkübel angefordert werden.

c) Altmetall, Glas und Kunststoffflaschen müssen von den SchülerInnen selbst mitgenommen werden und in die entsprechenden Container entsorgt werden.

Bibliothek
Die Entlehnbestimmungen in der Bibliothek laut Hausordnung sind einzuhalten.
Erfolgt die Rückgabe der Bücher zu spät, ist ein Verwaltungskostenaufwand von € 1,- pro Verspätung zu bezahlen.
(einstimmiger SGA Beschluss am 30.1.2014)

Beten
Das öffentliche Beten und öffentliche Glaubensbekundungen jedweder Konfession außerhalb des Religionsunterrichtes sind dem Privatbereich der SchülerInnen vorbehalten und in der Schule zu unterlassen.
(einstimmiger SGA Beschluss am 30.1.2014)

Räumliche Mängel, Schadensfälle sind sofort nach deren Feststellung in der Kanzlei oder bei den Schulwarten zu melden.

Die Dienstzeiten der Schulärztin, Frau Dr. Puttinger, sind auf der Anschlagtafel kundgemacht.

Der Schulgemeinschaftsausschuss empfiehlt, SchülerInnen mit ausgezeichnetem Erfolg zwei freie Tage, SchülerInnen mit gutem Erfolg einen freien Tag im folgenden Schuljahr auf Antrag zu gewähren.

Alle Brandschutztüren in den Gängen sind mit Türschließern ausgestattet – Türen im offenen Zustand dürfen ausschließlich per Schalter geschlossen werden, da ansonsten die Türschließer beschädigt werden!

Es gilt ein Handyverbot im Unterricht. Die LehrerInnen sind bei Verstoß gegen dieses Verbot berechtigt, das Handy abzunehmen und es am Ende der Unterrichtsstunde wieder auszufolgen.

Hygienevorschriften Coronaverordnung: Es gilt der mit 3.9.2021 verlautbarte Erlass „Sichere Schule“.


Für den Schulgemeinschaftsausschuss

Direktorin Prof. MMag.a Barbara Krenn-Schöggl, eh.

Graz, am 07.09.2021