HAUSORDNUNG
Unsere Hausordnung ist die Grundlage für eine gut funktionierende Schulgemeinschaft und soll jenen Rahmen bieten, der ein freudvolles und ertragreiches Lernen ermöglicht und einen wertschätzenden Umgang miteinander garantiert.
Dabei soll nicht darauf vergessen werden, dass vor allem Hilfsbereitschaft, Verständnis, Ordnung, Pünktlichkeit und Höflichkeit unabdingbar sind für ein respektvolles Miteinander in unserer Schule.
Am Beginn des Unterrichtsjahres wird die Hausordnung mit den Klassenvor-ständinnen und Klassenvorständen besprochen und dann von allen Schülerinnen und Schülern unterschrieben. Sie gilt damit als zur Kenntnis genommen
REGELN:
Der Unterricht beginnt täglich pünktlich um 8:00 Uhr. Die Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler beginnt 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Rahmen von eingeteilten Gangaufsichten.
Zuspätkommende müssen ihr Zuspätkommen, bevor sie in die Klassen gehen, in der Direktion melden und erhalten einen Verspätungszettel. Danach erst gehen die Schülerinnen oder Schüler in ihre Klassen und nehmen, ohne den laufenden Unterricht zu stören, ihren Platz ein.
Der Verspätungszettel ist der Klassenlehrerin, dem Klassenlehrer vorzulegen, wird aber von der Schülerin/ dem Schüler selbst verwahrt und gemeinsam mit den Entschuldigungen dem KV abgegeben. Versäumte Unterrichtszeit muss im Rahmen von „Nachholen versäumter Pflichten“ nachgeholt werden.
Über das Zuspätkommen werden Aufzeichnungen geführt.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten dabei Arbeitsaufträge von den Lehrerinnen und Lehrern, die Mitarbeitsleistungen darstellen. (Entschluss des SGA vom 15. 06. 2011)
Das Schulhaus ist über den Garderobeneingang zu betreten, nicht über den Haupteingang. Der Haupteingang ist versperrt.
Jeder Schülerin, jeder Schüler (außer den Studierenden des Kolleg 3/4) steht ein versperrbarer Garderobenschrank zur Verfügung; verschlossen wird der Kasten mit einem Vorhängeschloss, welches die Schülerinnen und Schüler am Beginn jedes Unterrichtsjahres mitbringen müssen.
Überbekleidung und Straßenschuhe sind ausnahmslos in den Garderobenschränken zu verwahren.
Die Verwahrungshaftung der Schule gilt nur für Gegenstände, die üblicherweise in einem Garderobekasten aufbewahrt werden. Das sind aber keinerlei Wertgegenstände wie Laptops, Handys, Schmuck, Uhren, Fotoapparate, etc.
Die Bundeshaftung gilt auch nicht für Gegenstände, die die Schülerin oder der Schüler üblicherweise mit sich führt, z.B. Schulrucksack, Schultasche.
Am Ende des Unterrichtsjahres sind die Kästen auszuräumen und die Schlösser zu entfernen.
Gemäß dem einstimmigen Beschluss des SGA vom 24. 04. 2025 wird ab Beginn des Schuljahres die Hausschuhpflicht für ein Jahr ausgesetzt. Die Hauswarte und der Reinigungsdienstmelden ggf. Schäden an denkmalgeschützten Böden oder übermäßige Verschmutzungen der Direktion. In diesem Fall wird die Hausschuhpflicht und in Form schuleinheitlicher Hausschuhe wieder eingeführt.
Sollte 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrerin/kein Lehrer in der Klasse sein, ist dies unverzüglich von einer Schülerin/einem Schüler der Kanzlei zu melden.
Grüßen: In der Schule werden alle an dieser Schule tätigen Personen gegrüßt. Dies entspricht einem ordentlichen wertschätzenden Miteinander und erfolgt förmlich mit einem ordentlichen „Guten Tag“ oder „Grüß Gott“, nicht mit „Hallo“.
Richtlinien für das Fernbleiben vom Unterricht:
a) Die Erziehungsberechtigten haben die Klassenvorstände oder die Schulleiterin im Falle der Erkrankung oder bei einer anderen gerechtfertigten Verhinderung ohne Aufschub telefonisch, persönlich, oder per E-Mail unter Angabe des Grundes zu benachrichtigen. Diese Verpflichtung gilt auch für eigenberechtigte Schülerinnen und Schüler.
b) Schriftliche Entschuldigungen sind unverzüglich und unaufgefordert binnen einer Woche nach Wegfall der Verhinderung bei den Klassenvorständen abzugeben.
Auf Ansuchen kann für einzelne Stunden bis zu einem Tag der Klassenvorstand, darüber hinaus die Schulleiterin die Erlaubnis für ein Fernbleiben aus wichtigen Gründen erteilen.
Ein Fernbleiben von mehr als 5 Tagen ist an der Bildungsdirektion zu beantragen.
Telefonnummer der Schule: 050 248 076
Nebenstellen:
100: Verwaltungsleiterin und Rechnungsführerin, Frau Rev.in Renate Kuttner
200: Direktorin, Frau HRin Prof.in MMaga. Barbara Krenn-Schöggl
300: Administrator, Herr Mag. Anton Lanz
350: Lehrerzimmer
210: stellvertretende Direktorin, Fachvorständin, Frau MMst.in Christine Reichl, BEd MA
600: Schulärztin, Frau Dr. Tanja Puttinger
809: Lehrerzimmer im Ateliertrakt
Öffnungszeiten der Kanzlei:
Montag bis Freitag von 7:45 bis 12:30 Uhr
StellvertreterInnen:
Für die Direktorin: Frau FV MMstin Christine Reichl, BEd MA
Für die Fachvorständin: Frau Mag. Elisabeth Wagner
Liftbenützung:
Den Schülerinnen und Schülern ist die Liftbenützung grundsätzlich verboten. Davon ausgenommen sind Bewegungsbehinderte.
Die Stellvertreter für die Klassenvorstände werden den Schülerinnen und Schülern durch die Klassenvorstände mitgeteilt.
Verlassen des Unterrichts: Schülerinnen, Schüler und Studierende haben sich bei ihrer Klassenvorständen oder deren Stellvertretern abzumelden, wenn sie den Unterricht während des Unterrichtstages verlassen. Sollten genannte Personen nicht erreichbar sein, erfolgt die Abmeldung in der Direktion.
Der Toilettenbesuch ist in den Pausen und nur in dringenden Ausnahmefällen während der Unterrichtsstunden zu erledigen.
Etwaige Änderungen der Wohnadresse oder telefonischen Erreichbarkeit sowie der Emailadressen der Erziehungsberechtigten oder der Schülerinnen und Schüler sind den Klassenvorständen unverzüglich mitzuteilen.
Alle Schülerinnen, Schüler und Studierenden sind verpflichtet, etwaige Supplierungen oder Stundenverlegungen in der Früh dem Monitor im 1. Stock oder Web Untis zu entnehmen.
Rauchen:
a) In Bezug auf den Besitz und Konsum von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen wie E-Zigaretten gilt das Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz und das Steiermärkische Jugendschutzgesetz.
Zusätzlich sind der Besitz und der Konsum auch von Device-Systemen sowie von Tabak- und Nikotinprodukten wie etwa Nikotinbeuteln oder Snus im Haus sowie am Schulgelände untersagt.
b) Das Rauchen im Raucherhof wurde mit Sommer 2018 durch eine Novelle des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes ausnahmslos verboten.
Das Rauchen auf den Stufen unmittelbar beim Haupteingang oder vor der Türe zum Seiteneingang zu den Garderoben, beim Fluchtausgang zur Brockmanngasse, in der Durchfahrt zum Hof ist ausdrücklich verboten, weil auch hier die genannte Novelle des Nichtraucherschutzgesetzes gilt.
Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen leitet die Direktorin die notwendigen Schritte ein. Diese sind Verständigung der Eltern und der Polizei.
LehrerInnen sind jederzeit berechtigt, das Alter der Schüler: innen, die beim Rauchen außerhalb der genannten Zonen (Ortweinplatz, Brockmanngasse) angetroffen werden, mittels Ausweises zu kontrollieren.
Das Einklemmen von Steinen zur Blockierung der Schließfunktion bei Seiten-fluchtwegen ist ausnahmslos verboten.
Die Türen werden durch das Einklemmen von Steinen beschädigt und durch die offenstehenden Türen tritt oft über Stunden Heizungsluft aus.
Diese Türen werden kontrolliert und jedes Einklemmen von Steinen wird wegen Sachbeschädigung zur ANZEIGE gebracht.
Aufenthaltszonen für SchülerInnen an der Schule:
An der Modeschule Graz finden sich zahlreiche Bereiche, die für den Aufenthalt der SchülerInnen in den Pausen, in Freistunden und vor oder nach dem Unterricht vorgesehen sind.
- Es sind dies der Bereich der roten Couch im Erdgeschoss mit drei PC-Arbeitsplätzen
- NEU: E 16, als Raum zum ruhigen Arbeiten für einzelne SchülerInnen oder kleine Gruppen
- der Bereich vor der Bibliothek im ersten Stock
- der Buffettrakt im Ateliertrakt im 1. Stock
- der Couchtrakt im Ateliertrakt im Erdgeschoss
Alle Schüleraufenthaltszonen dürfen nur umsichtig und sorgsam benutzt werden;
Müll darf nicht zurückgelassen werden;
die Sitzmöbel dürfen nicht mit Schuhen, Getränken oder Jause verschmutzt werden.
Sollten diese Regeln übertreten werden, werden die betroffenen Aufenthaltszonen geschlossen.
Ordnung in den KLASSENRÄUMEN
a) Nach dem Unterricht und vor dem Verlassen der Klasse sind:
* die Sessel auf die Tische zu stellen
* die Fenster zu schließen
* die Tafel zu löschen.
Die Verantwortung dafür tragen die durch die Klassenvorstände einzuteilenden Klassenordner.
b) Wir wollen einen Beitrag zum Umweltschutz leisten und trennen deshalb konsequent unseren Müll. Papier; Plastik und allgemeiner Müll kommen in getrennte, dafür jeweils vorgesehene Behälter. Auf Wunsch einer Klasse kann bei den Schulwarten ein Biomüllkübel angefordert werden.
c) Altmetall, Glas und Kunststoffflaschen müssen von den Schülerinnen und Schülern selbst mitgenommen werden und in die entsprechenden Container entsorgt werden.
Fremdinventar
Schülerinnen und Schüler dürfen kein Fremdinventar (Mikrowellen, Kaffeemaschinen, Wasserkocher) in das Schulgebäude einbringen. (Weisung Bildungsdirektion 2.5.2024)
Den Schülerinnen und Schülern wird die Benützung einer Mikrowelle und eines Wasserkochers erlaubt, um ihnen das Aufwärmen von mitgebrachtem Essen oder das Teekochen zu ermöglichen.
Diese geprüften Schulgeräte sind im Aufenthaltsbereich vor der Bibliothek aufgestellt und dürfen von Lehrerinnen und Lehrern und Schülerinnen und Schülern benutzt werden, solange die Hygienestandards eingehalten werden. Diese werden regelmäßig kontrolliert.
Derzeit sind sie die Mikrowelle und der Wasserkocher aus hygienischen Gründen entfernt.
Bibliothek
Die Entlehnungsbestimmungen in der Bibliothek laut Hausordnung sind einzuhalten.
Erfolgt die Rückgabe der Bücher zu spät, ist ein Verwaltungskostenaufwand von € 1,- pro Verspätung zu bezahlen.
(einstimmiger SGA-Beschluss am 30. 01. 2014)
Beten
Das öffentliche Beten und öffentliche Glaubensbekundungen jedweder Konfession außerhalb des Religionsunterrichtes sind dem Privatbereich der Schülerinnen und Schüler vorbehalten und sind in der Schule zu unterlassen.
(einstimmiger SGA-Beschluss am 30. 01. 2014)
Räumliche Mängel, Schadensfälle sind sofort nach deren Feststellung in der Kanzlei oder bei den Schulwarten zu melden.
Die Dienstzeiten der Schulärztin, Frau Dr. Puttinger, sind auf der Anschlagtafel kundgemacht. Ebenso werden die Anwesenheitszeiten der Schulpsychologin, Frau Mag. Isolde Patterer, regelmäßig per Email und Aushang bekannt gegeben.
Der Schulgemeinschaftsausschuss empfiehlt, Schüler: innen mit ausgezeichnetem Erfolg zwei freie Tage, Schüler: innen mit gutem Erfolg einen freien Tag im folgenden Schuljahr auf Antrag zu gewähren.
Alle Brandschutztüren in den Gängen sind mit Türschließern ausgestattet – Türen im offenen Zustand dürfen ausschließlich per Schalter geschlossen werden, da ansonsten die Türschließer beschädigt werden!
Handyverbot/Deviceverbot im Unterricht.
Ab Mai 2026 müssen alle Klassen ausnahmslos ihre Handys am Beginn des Unterrichts in die Handygaragen, die in allen Klassenräumen angebracht sind, einstecken.
Das Handy wird in jene Nummer des Fachs gesteckt, die der Nummer in der Klassenliste entspricht.
Die Handys sind davor in den Flugmodus zu stellen.
Beim Wechsel des Unterrichtsraumes werden die Handys mitgenommen.
In den Pausen zwischen 2. und 3. Stunde, in den Mittagspausen und in der Nachmittagspause dürfen die Handys aus den Fächern genommen werden.
Die Lehrerinnen und Lehrer sind befugt, die Schülerinnen und Schüler aufzufordern, ihre Ohren sichtbar zu machen, um kontrollieren zu können, ob sich diverse Ohrstöpsel etc. in den Ohren befinden.
Die Lehrerinnen und Lehrer sind bei Verstößen gegen dieses Verbot berechtigt, das Handy etc. abzunehmen und es am Ende der Unterrichtsstunde wieder auszufolgen.
Bei mehrfachen Verstößen gegen die genannten Anweisungen der LehrerInnen sind die Handys in der Direktion abzugeben und werden am Ende des Unterrichtstages wieder zurückgegeben.
Die Schule übernimmt keine Haftung für gestohlene Handys.
(Änderung des SGA-Beschlusses am 29.4.2026)
Verhalten bei Gefahrensituationen
Im Falle eines Feueralarms ist das Gebäude ruhig, aber zügig nach dem in den Klassen ausgehängten Fluchtplan zu verlassen.
Bei Bedrohungslagen ist den Maßnahmen gemäß den in allen Klassen ausgehängten Notfallplänen zu folgen.
Verdächtige Beobachtungen oder das unbefugte Betreten von schulfremden Personen sind unverzüglich dem Schulpersonal bzw. der Direktion zu melden.
Planung neuer Zugangsregelungen Modeschule
Es gibt Anträge seitens der SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern auf generelle Schließung aller Zugangsmöglichkeiten zur Schule und Errichtung einer chipbasierten Zugangsregelung.
Diese Lösung Ist derzeit in Erarbeitung unter Einbeziehung unserer Mieterin, der Pädagogischen Hochschule Steiermark und in Abstimmung mit der Bildungsdirektion.
Sensible Ausbildungssituationen
Das Maßnehmen in den Ateliers erfolgt nur nach ausdrücklicher verbalisierter Zustimmung und nach Möglichkeit durch SchülerInnen gegenseitig.
Wir statten die umkleiden mit Vorhängen bzw. Paravents aus.
Durch Beachtung des 6 Augen Prinzips sowie durch offene Türen in sensiblen Situationen tragen wir dem Schutz sowohl unserer SchülerInnen als auch unserer LehrerInnen Rechnung.
Wir achten auf eine sensible Sprachwahl, insbesondere im Hinblick auf Rückmeldungen zu körperlichen Merkmalen.
Externe Kooperationen & Veranstaltungen
Wir achten darauf, dass der Kalender auf der Homepage stets eine lückenlose und aktuelle Projektübersicht der Schulveranstaltungen abbildet.
Wir informieren tagesaktuell über den Supplierbildschirm zu
Schulveranstaltungen, Projekten etc. und gegebenenfalls die hinzugezogenen externen Referenten.
Wir kennzeichnen schulfremde Personen, die aus Anlass einer Schulveranstaltung o.Ä. an der Schule sind, mit einem Sticker oder Namensschild, welcher/welches in der Kanzlei abzuholen ist.
Schulveranstaltungen
Eine Teilnahme an Schulveranstaltungen ist an die Einhaltung der Schul- und Klassenregeln gebunden.
Im Vorfeld von Schulveranstaltungen verhalten wir uns in der Schule bzw. im Unterricht so, dass wir mit den Begleitlehrer: innen ein möglichst gutes Vertrauensverhältnis aufbauen können.
So stellen wir sicher, dass dieses Vertrauensverhältnis zwischen Schüler: innen und Lehrer: innen derart tragfähig ist, dass das Gelingen der bevorstehenden Schulveranstaltung nicht von Vornherein in Zweifel gezogen werden muss.
(§10 Schulveranstaltungsverordnung),
Das bedeutet, dass wir uns bei Schulveranstaltungen so verhalten, dass ein störungsfreier Ablauf der Veranstaltung sichergestellt ist.
Vor allem achten wir darauf, durch unser Verhalten weder uns selbst noch andere in irgendeiner Form zu gefährden.
Dies gilt umso mehr, wenn es sich um Schulveranstaltungen im Ausland oder Schulveranstaltungen mit sportlichem Schwerpunkt handelt.
Bewältigung psychischer Krisensituationen
Dauerhafte psychologische Betreuung von SuS muss der Direktion verpflichtend gemeldet werden
Körperliche oder psychische Erkrankungen, bei denen Gefahr im Verzug ist, sind den Klassenlehrer: innen und der Klassengemeinschaft zu kommunizieren.
Ein Handlungsleitfaden für Pädagog: innen im Umgang mit herausfordernden Situationen wird allen Lehrpersonen zur Verfügung gestellt.
Link zur Broschüre: https://www.bildung-stmk.gv.at/dam/jcr:341cdef9-bbf0-4ad6-84d4-7f0c9865678c/Handlungsleitfaden_BD_A5_2019.pdf
Neue Lehrpersonen erhalten diesen Leitfaden zusätzlich in ihrer Einführungsmappe.
Informationen zu externen Beratungs- und Unterstützungsstellen sind auf der Schulhomepage abrufbar. Die Institution „RosaLila PantherInnen“ wird ergänzend angeführt.
Der QR-Code in den Sanitärräumen wird mit dem Hinweis „Trauer, Gewalt, Depression, Panikattacken – Brauchst du Hilfe?“ ergänzt. Lehrpersonen machen Schüler: innen gezielt auf diesen QR-Code aufmerksam.
Digitale Kommunikation & Umgang mit sensiblen Daten
Die Verbreitung gewaltverherrlichender, diskriminierender oder bedrohlicher Inhalte über digitale Geräte ist verboten.
Die Verordnungen des Bundesministeriums für Bildung (BMB) und der Bildungsdirektion für Steiermark in Hinblick auf die elektronische Übermittlung sensibler Daten sind verpflichtend einzuhalten.
Die Nutzung digitaler Endgeräte erfolgt verantwortungsvoll und gemäß den schulinternen Regelungen.
Die Schulgemeinschaft respektiert das Recht am eigenen Bild.
Zusammenarbeit und Prävention
Präventionsangebote (Workshops, Schulungen, Beratungen) sind Bestandteil der Sicherheitskultur der Modeschule und werden aktiv wahrgenommen.
Die Institutionen, mit denen die Modeschule zusammenarbeitet, sind zertifiziert und seitens der Bildungsdirektion geprüft und als geeignet zugelassen.
Konflikte sind frühzeitig anzusprechen und müssen in enger Zusammenarbeit zwischen Schulleitung, Klassenvorständ: innen, Schüler: innen und Schulpsychologie rasch einer Lösung zugeführt werden.
Die Schulspychologin stellt sich jährlich in der 2. Schulwoche in allen Klassen persönlich vor und kommuniziert ihre Anwesenheiten in der Schule bzw. ihre Erreichbarkeit.
Am Hilfeesel vor der Direktion und in allen WC sind sämtlich Hilfs- und Unterstützungsangebote in der gesamten Steiermark für Krisen per QR-Code abrufbar. (Anbringung der QR-Codes auf der Innenseite der WC-Türen).
Die Schule arbeitet eng mit Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten sowie Erziehungsberechtigten zusammen.
Haustiere
Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer oder schulfremden Personen ist das Mitbringen von Haustieren in das Schulgebäude oder den Schulhof untersagt.
Für den Schulgemeinschaftsausschuss
Direktorin HRin Prof.in MMag.a Barbara Krenn-Schöggl, eh.
Graz, am 04. 09. 2025