HAUSORDNUNG
Unsere Hausordnung ist die Grundlage für eine gut funktionierende Schulgemeinschaft und soll jenen Rahmen bieten, der ein freudvolles und ertragreiches Lernen ermöglicht und einen wertschätzenden Umgang miteinander garantiert.
Dabei soll nicht darauf vergessen werden, dass vor allem Hilfsbereitschaft, Verständnis, Ordnung, Pünktlichkeit und Höflichkeit unabdingbar sind für ein respektvolles Miteinander in unserer Schule.
Am Beginn des Unterrichtsjahres wird die Hausordnung mit den Klassenvorständinnen und Klassenvorständen besprochen und dann von allen Schüler:innen unterschrieben.
Sie gilt damit als zur Kenntnis genommen.
REGELN:
Der Unterricht beginnt täglich pünktlich um 8:00 Uhr. Die Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler beginnt 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Rahmen von eingeteilten Gangaufsichten.
Zuspätkommende müssen ihr Zuspätkommen, bevor sie in die Klassen gehen, in der Direktion melden und erhalten einen Verspätungszettel. Danach erst gehen die Schüler:innen in ihre Klassen und nehmen, ohne den laufenden Unterricht zu stören, ihren Platz ein.
Der Verspätungszettel ist der Klassenlehrerin, dem Klassenlehrer vorzulegen, wird aber von der Schülerin/ dem Schüler selbst verwahrt und gemeinsam mit den Entschuldigungen dem KV abgegeben. Versäumte Unterrichtszeit muss im Rahmen von „Nachholen versäumter Pflichten“ nachgeholt werden.
Über das Zuspätkommen werden Aufzeichnungen geführt.
Die Schüler:innen erhalten dabei Arbeitsaufträge von den Lehrerinnen und Lehrern, die Mitarbeitsleistungen darstellen. (Entschluss des SGA vom 15. Juni 2011)
Das Schulhaus ist über den Garderobeneingang zu betreten, nicht über den Haupteingang. Der Haupteingang ist versperrt. Jeder Schülerin, jeder Schüler (außer den Studierenden des Kolleg 3/4) steht ein versperrbarer Garderobenschrank zur Verfügung; verschlossen wird der Kasten mit einem Vorhängeschloss, welches die Schüler:innen am Beginn jedes Unterrichtsjahres mitbringen müssen.
Überbekleidung und Straßenschuhe sind ausnahmslos in den Garderobenschränken zu verwahren.
Die Verwahrungshaftung der Schule gilt nur für Gegenstände, die üblicherweise in einem Garderobenkasten aufbewahrt werden. Das sind aber keinerlei Wertgegenstände wie Laptops, Handys, Schmuck, Uhren, Fotoapparate, etc.
Die Bundeshaftung gilt auch nicht für Gegenstände, die die Schülerin oder der Schüler üblicherweise mit sich führt, z.B. Schulrucksack, Schultasche.
Am Ende des Unterrichtsjahres sind die Kästen auszuräumen und die Schlösser zu entfernen.
Gemäß dem einstimmigen Beschluss des SGA vom 24. April 2025 wird ab Beginn des Schuljahres die Hausschuhpflicht für ein Jahr ausgesetzt. Die Hauswarte und der Reinigungsdienstmelden ggf. Schäden an denkmalgeschützten Böden oder übermäßige Verschmutzungen der Direktion. In diesem Fall wird die Hausschuhpflicht und in Form schuleinheitlicher Hausschuhe wieder eingeführt.
Sollte 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrerin/kein Lehrer in der Klasse sein, ist dies unverzüglich von einer Schülerin/einem Schüler der Kanzlei zu melden.
Grüßen: In der Schule werden alle an dieser Schule tätigen Personen gegrüßt. Dies entspricht einem ordentlichen wertschätzenden Miteinander und erfolgt förmlich mit einem ordentlichen „Guten Tag“ oder „Grüß Gott“, nicht mit „Hallo“.
Richtlinien für das Fernbleiben vom Unterricht:
a) Die Erziehungsberechtigten haben die Klassenvorstände oder die Schulleiterin im Falle der Erkrankung oder bei einer anderen gerechtfertigten Verhinderung ohne Aufschub telefonisch, persönlich, oder per E-Mail unter Angabe des Grundes zu benachrichtigen. Diese Verpflichtung gilt auch für eigenberechtigte Schülerinnen und Schüler.
b) Schriftliche Entschuldigungen sind unverzüglich und unaufgefordert binnen einer Woche nach Wegfall der Verhinderung bei den Klassenvorständen abzugeben.
Auf Ansuchen kann für einzelne Stunden bis zu einem Tag der Klassenvorstand, darüber hinaus die Schulleiterin die Erlaubnis für ein Fernbleiben aus wichtigen Gründen erteilen.
Ein Fernbleiben von mehr als 5 Tagen ist an der Bildungsdirektion zu beantragen.
Telefonnummer der Schule: 050 248 076
Nebenstellen:
100: Verwaltungsleiterin und Rechnungsführerin, Frau Rev.in Renate Kuttner
200: Direktorin, Frau HRin Prof.in MMaga. Barbara Krenn-Schöggl
300: Administrator, Herr Mag. Anton Lanz
350: Lehrerzimmer
210: stellvertretende Direktorin, Fachvorständin, Frau StRin MMst.in Christine Reichl, BEd MA
600: Schulärztin, Frau Dr. Tanja Puttinger
809: Lehrerzimmer im Ateliertrakt
Öffnungszeiten der Kanzlei:
Montag bis Freitag von 7:45 bis 12:30 Uhr
StellvertreterInnen:
Für die Direktorin: Frau FVin StRin MMst.in Christine Reichl, BEd MA
Für die Fachvorständin: Frau MMst.in Mag.a Elisabeth Wagner
Liftbenützung:
Den Schülerinnen und Schülern ist die Liftbenützung grundsätzlich verboten. Davon ausgenommen sind Bewegungsbehinderte.
Die Stellvertreter für die Klassenvorstände werden den Schüler:innen durch die Klassenvorstände mitgeteilt.
Verlassen des Unterrichts: Schüler:innen und Studierende haben sich bei ihrer Klassenvorständen oder deren Stellvertretern abzumelden, wenn sie den Unterricht während des Unterrichtstages verlassen. Sollten genannte Personen nicht erreichbar sein, erfolgt die Abmeldung in der Direktion.
Der Toilettenbesuch ist in den Pausen und nur in dringenden Ausnahmefällen während der Unterrichtsstunden zu erledigen.
Etwaige Änderungen der Wohnadresse (nur mit Meldezettel) oder telefonischen Erreichbarkeit sowie der E-Mail-Adressen der Erziehungsberechtigten oder der Schülerinnen und Schüler sind den Klassenvorständen unverzüglich mitzuteilen.
Alle Schüler:innen und Studierenden sind verpflichtet, etwaige Supplierungen oder Stundenverlegungen in der Früh dem Monitor im 1. Stock oder Web Untis zu entnehmen.
Rauchen:
a) In Bezug auf den Besitz und Konsum von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen wie E-Zigaretten gilt das Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz und das Steiermärkische Jugendschutzgesetz.
Zusätzlich sind der Besitz und der Konsum auch von Device-Systemen sowie von Tabak- und Nikotinprodukten wie etwa Nikotinbeuteln oder Snus im Haus sowie am Schulgelände untersagt.
b) Das Rauchen im Raucherhof wurde mit Sommer 2018 durch eine Novelle des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes ausnahmslos verboten.
Das Rauchen auf den Stufen unmittelbar beim Haupteingang oder vor der Türe zum Seiteneingang zu den Garderoben, beim Fluchtausgang zur Brockmanngasse, in der Durchfahrt zum Hof ist ausdrücklich verboten, weil auch hier die genannte Novelle des Nichtraucherschutzgesetzes gilt.
Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen leitet die Direktorin die notwendigen Schritte ein. Diese sind Verständigung der Eltern und der Polizei.
LehrerInnen sind jederzeit berechtigt, das Alter der Schüler: innen, die beim Rauchen außerhalb der genannten Zonen (Ortweinplatz, Brockmanngasse) angetroffen werden, mittels Ausweises zu kontrollieren.
Das Einklemmen von Steinen zur Blockierung der Schließfunktion bei Seiten-fluchtwegen ist ausnahmslos verboten.
Die Türen werden durch das Einklemmen von Steinen beschädigt und durch die offenstehenden Türen tritt oft über Stunden Heizungsluft aus.
Diese Türen werden kontrolliert und jedes Einklemmen von Steinen wird wegen Sachbeschädigung zur ANZEIGE gebracht.
Aufenthaltszonen für SchülerInnen an der Schule:
An der Modeschule Graz finden sich zahlreiche Bereiche, die für den Aufenthalt der SchülerInnen in den Pausen, in Freistunden und vor oder nach dem Unterricht vorgesehen sind.
- Es sind dies der Bereich der roten Couch im Erdgeschoss mit drei PC-Arbeitsplätzen
- NEU: E 16, als Raum zum ruhigen Arbeiten für einzelne Schüler:innen oder kleine Gruppen
- der Bereich vor der Bibliothek im ersten Stock
- der Buffettrakt im Ateliertrakt im 1. Stock
- der Couchtrakt im Ateliertrakt im Erdgeschoss
Alle Schüleraufenthaltszonen dürfen nur umsichtig und sorgsam benutzt werden;
Müll darf nicht zurückgelassen werden;
die Sitzmöbel dürfen nicht mit Schuhen, Getränken oder Jause verschmutzt werden.
Sollten diese Regeln übertreten werden, werden die betroffenen Aufenthaltszonen geschlossen.
Ordnung in den KLASSENRÄUMEN
a) Nach dem Unterricht und vor dem Verlassen der Klasse sind:
* die Sessel auf die Tische zu stellen
* die Fenster zu schließen
* die Tafel zu löschen.
Die Verantwortung dafür tragen die durch die Klassenvorstände einzuteilenden Klassenordner:innen.
b) Wir wollen einen Beitrag zum Umweltschutz leisten und trennen deshalb konsequent unseren Müll. Papier; Plastik und allgemeiner Müll kommen in getrennte, dafür jeweils vorgesehene Behälter. Auf Wunsch einer Klasse kann bei den Schulwarten ein Biomüllkübel angefordert werden.
c) Altmetall, Glas und Kunststoffflaschen müssen von den Schüler:innen selbst mitgenommen werden und in die entsprechenden Container entsorgt werden.
Fremdinventar
Schülerinnen und Schüler dürfen kein Fremdinventar (Mikrowellen, Kaffeemaschinen, Wasserkocher) in das Schulgebäude einbringen. (Weisung der Bildungsdirektion vom 02. Mai 2024)
Den Schüler:innen wird die Benützung einer Mikrowelle und eines Wasserkochers erlaubt, um ihnen das Aufwärmen von mitgebrachtem Essen oder das Teekochen zu ermöglichen.
Diese geprüften Schulgeräte sind im Aufenthaltsbereich vor der Bibliothek aufgestellt und dürfen von Lehrer:innen und Schüler:innen benutzt werden, solange die Hygienestandards eingehalten werden. Diese werden regelmäßig kontrolliert.
Bibliothek
Die Entlehnungsbestimmungen in der Bibliothek laut Hausordnung sind einzuhalten.
Erfolgt die Rückgabe der Bücher zu spät, ist ein Verwaltungskostenaufwand von € 1,- pro Verspätung zu bezahlen.
(einstimmiger SGA-Beschluss am 30. Jänner 2014)
Beten
Das öffentliche Beten und öffentliche Glaubensbekundungen jedweder Konfession außerhalb des Religionsunterrichtes sind dem Privatbereich der Schülerinnen und Schüler vorbehalten und sind in der Schule zu unterlassen.
(einstimmiger SGA-Beschluss am 30. 01. 2014)
Räumliche Mängel, Schadensfälle sind sofort nach deren Feststellung in der Kanzlei oder bei den Schulwarten zu melden.
Die Dienstzeiten der Schulärztin, Frau Dr. Puttinger, sind auf der Anschlagtafel kundgemacht. Ebenso werden die Anwesenheitszeiten der Schulpsychologin, Frau Mag. Isolde Patterer, regelmäßig per E-Mail und Aushang bekannt gegeben.
Der Schulgemeinschaftsausschuss empfiehlt, Schüler:innen mit ausgezeichnetem Erfolg zwei freie Tage, Schüler: innen mit gutem Erfolg einen freien Tag im folgenden Schuljahr auf Antrag zu gewähren.
Alle Brandschutztüren in den Gängen sind mit Türschließern ausgestattet – Türen im offenen Zustand dürfen ausschließlich per Schalter geschlossen werden, da ansonsten die Türschließer beschädigt werden!
Handyverbot/Deviceverbot im Unterricht.
Ab dem Herbst 2024 müssen die ersten Klassen ausnahmslos ihre Handys, Ohrhörer, Eye Watches oder EarPods am Beginn des Unterrichts abgeben.
Zur sicheren Verwahrung werden in den Klassen Verwahrungsfächer an der Wand angebracht, in die diese Dinge einzustecken sind.
Die Lehrer:innen sind befugt, die Schüler:innen aufzufordern, ihre Ohren sichtbar zu machen, um kontrollieren zu können, ob sich diverse Ohrstöpsel etc. in den Ohren befinden.
Schüler:innen der ersten Jahrgänge und ersten Fachschule haben ihre Handys ausnahmslos in der Handygarage zu „parken“.
Die Handys werden in jenen Klassen, in denen z. B. SA oder Tests geschrieben werden oder die Einhaltung des Handyverbots ein Problem darstellt, in Fächer eingelegt, die in jeder Klasse zur Verfügung stehen.
Beim Wechsel des Unterrichtsraumes werden die Handys mitgenommen.
In den Pausen zwischen 2. und 3. Stunde, in den Mittagspausen und in der Nachmittagspause dürfen die Handys aus den Fächern genommen werden.
Die Lehrer:innen sind bei Verstößen gegen dieses Verbot berechtigt, das Handy etc. abzunehmen und es am Ende der Unterrichtsstunde wieder auszufolgen.
Bei mehrfachen Verstößen gegen die genannten Anweisungen der Lehrer:innen sind die Handys in der Direktion abzugeben und werden am Ende des Unterrichtstages wieder zurückgegeben.
Die Schule übernimmt keine Haftung für gestohlene Handys.
(SGA-Beschluss vom 7. Mai 2024)
Haustiere
Schüler:innen, Lehrer:innen oder schulfremden Personen ist das Mitbringen von Haustieren in das Schulgebäude oder den Schulhof untersagt.
Für den Schulgemeinschaftsausschuss
Direktorin HRin Prof.in MMag.a Barbara Krenn-Schöggl, eh.
Graz, am 04.09.2025