MEISTERSCHULE
1 Jahr
Die einjährige Meisterschule umfasst 38 Wochenstunden.
(Anrechnungen sind hier noch nicht berücksichtigt und führen zu Stundenreduktionen.)
Die Meisterklasse ist eine qualitativ hochwertige Ausbildung für gehobene Schneiderkunst und stellt den höchsten facheinschlägigen Abschluss in der Schneiderei dar.
Im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) ist diese Ausbildung auf Niveau 6 eingeordnet und ist damit einem Bachelorabschluss gleichgesetzt.
Im Jahr der Ausbildung werden Sie von qualifizierten Lehrenden auf die Meisterprüfung vorbereitet und erwerben folgende Kompetenzen:
- Praxisnahe Fertigung von gehobener Gesellschaftskleidung und Tracht aus anspruchsvollen Materialien unter Einsatz von modernen Fertigungstechniken.
- Erstellung anspruchsvoller Modellschnitte unter Einsatz kreativer Techniken zur Schnittentwicklung sowie Schnittabänderungen für unterschiedliche Körperhaltungen und Körperformen mittels CAD-Anwendung.
- Entwicklung von Kollektionskonzepten und Erstellung trendiger Kollektionen mittels CAD-Anwendung.
- Unternehmensführung
- Mitarbeiterführung
- Lehrlingsausbildung
- Kundenberatung
- Knowhow der Textiltechnologie
Information zum Religionsunterricht bzw. Ethikunterricht
Anmeldung jederzeit möglich!
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Einschlägige Lehrabschlussprüfung oder
- Abschluss einer 3-jährigen Fachschule, einer 5-jährigen Höheren Lehranstalt für Mode oder des Kollegs für Mode
Weiterbildungszeit statt früherer Bildungskarenz ab 1.1.2026!
Was ist zu beachten?
Seit 1. Jänner 2026 gibt es die Weiterbildungszeit als Nachfolgerin der bisherigen Bildungskarenz.
Arbeitnehmer: innen können damit weiterhin für Aus- und Weiterbildungen aus dem Job aussteigen – allerdings unter strengeren Regeln.
Die Weiterbildungszeit wird ab Juni 2026 nutzbar sein:
Das Budget für das Nachfolgemodell der früheren Bildungskarenz wurde gekürzt.
Es herrscht das „First come, first serve“-Prinzip – und das bedeutet, dass die ersten Bewerber: innen, die alle Voraussetzungen erfüllen, zuerst gefördert werden.
Voraussetzungen gibt es für die Weiterbildungszeit?
- Mindestens 20 Wochenstunden (bei Betreuungspflichten: 16). Da die Ausbildung in der Meisterschule oder im Kolleg wöchentlich 38 Wochenstunden umfasst, ist diese Bedingung erfüllt.
- 20 ECTS pro Semester (16 bei Betreuungspflichten). Diese Bedingung ist durch den erfolgreichen Abschluss der Meisterschule oder von je zwei Semestern des Kollegs für Modemanagement und Design ebenfalls erfüllt. (Der Abschluss einer Meisterschule ist mit 60 ECTS vergleichbar. Ein Workload von 25 Stunden entspricht 1 ECTS)
- Eine Beschäftigungsdauer von mindestens zwölf Monate beim aktuellen Arbeitgeber (in Saisonbetrieben: zwölf Monate innerhalb der letzten 24 Monate und drei Monate direkt vor Beginn) sind Voraussetzung für die Zuerkennung der Weiterbildungszeit.
- Vor Antragstellung muss eine Bildungsberatung beim AMS erfolgen. Wer die Meisterschule für Damenkleidermacher oder das Kolleg für Modemanagement und Design erfolgreich absolviert, erhält ein rechtsgültiges Zeugnis, das eine Teilnahmebestätigung ersetzt.
- Anwesenheitspflicht Diese wird beim tatsächlichen Besuch der Meisterschule oder des Kollegs für Mode vollständig erfüllt.
Höhe der Beihilfe?
Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens EUR 41,49 pro Tag und 1.212 Euro (2025) im Monat. Dieser Betrag gilt für Geringverdienende ab der Geringfügigkeitsgrenze. ES sind aber auch höhere Förderstufen möglich. Diese sind mit dem AMS auszuhandeln.
Anrechnungen:
Durch den Besuch der Meisterschule können Sie sich Module bei der Meisterprüfung anrechnen lassen, die dann bei Antritt an der Innung/ bzw. in Kooperation mit der Innung nicht mehr abgelegt werden müssen. (z. B. Unternehmerprüfung)
(Sollten Sie also im Rahmen Ihrer bisherigen Ausbildungen die Unternehmerprüfung bereits abgelegt haben, so muss der Unterrichtsgegenstand „Unternehmensführung“ im Ausmaß von 4 Wochenstunden nicht mehr besucht werden. Ebenso kann die Abschlussarbeit entfallen, wenn Sie bereits eine derartige Arbeit verfasst haben.)
Die Meisterschule für Damenkleidermacher (m/w/*) stellt eine staatlich finanzierte grundsätzlich kostenfreie Ausbildung dar, jedoch fallen Kosten für Stoffe, Nähseiden, eigene Werkzeuge etc. an, die selbst zu tragen sind.
Unterricht
Der Unterricht umfasst in der Meiserschule 38 Wochenstunden.
Stundeneinteilung:
| Beginn: | 08.00 Uhr |
|---|---|
| 1. Stunde: | 08.00 – 08.50 Uhr |
| 2. Stunde: | 08.50 – 09.40 Uhr |
| Pause: | 09.40 – 09.50 Uhr |
| 3. Stunde: | 09.50 – 10.40 Uhr |
| 4. Stunde | 10.40 – 11.30 Uhr |
| Pause: | 11.30 – 11.40 Uhr |
| 5. Stunde | 11.40 – 12.30 Uhr |
| 6. Stunde | 12.30 – 13.20 Uhr |
| Pause: | 13.20 – 13.30 Uhr |
| 7. Stunde | 13.30 – 14.20 Uhr |
| 8. Stunde: | 14.20 – 15.10 Uhr |
| Pause: | 15.10 – 15.20 Uhr |
| 9. Stunde: | 15.20 – 16.10 Uhr |
| 10. Stunde: | 16.10 – 17.00 Uhr |
| Pause: | 17.00 – 17.10 Uhr |
| 11. Stunde | 17.10 – 18.00 Uhr |
Die Mittagspause beträgt eine volle Stunde und beginnt um 11.30 oder um 12.30 Uhr.