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Hausordnung

Beschluss des Schulgemeinschaftsausschusses vom 15. Juni 2011

Unsere Hausordnung ist die Grundlage für eine gut funktionierende Schulgemeinschaft und soll jenen  Rahmen bieten, der ein freudvolles und ertragreiches Lernen ermöglicht  und einen wertschätzenden Umgang miteinander garantiert.

Dabei soll nicht darauf vergessen werden, dass vor allem
  • Hilfsbereitschaft
  • Verständnis
  • Ordnung
  • Pünktlichkeit und Höflichkeit
unabdingbar sind auf dem Weg zu einem respektvollen Miteinander in unserer Schule.


Am Beginn des Unterrichtsjahres wird die Hausordnung mit den KlassenvorständInnen besprochen und dann von allen SchülerInnen und Schülern unterschrieben. Sie gilt damit als zur Kenntnis genommen.


REGELN:

  1. Der Unterricht beginnt täglich pünktlich um 8h00. Die Beaufsichtigung der SchülerInnen beginnt 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Rahmen von eingeteilten Gangaufsichten.
    Zu spät Kommende müssen Ihr Zuspätkommen, bevor sie in die Klassen gehen, der Direktorin melden. Danach erst gehen die SchülerInnen in ihre Klassen und beziehen, ohne den laufenden Unterricht zu stören, ihren Platz.

    Die Direktorin führt Aufzeichnungen über das Zuspätkommen und leitet gegebenenfalls im Einvernehmen mit den Lehrkräften pädagogische Maßnahmen ein.

  2. Das Schulhaus ist über den Garderobeneingang zu betreten, nicht über den Haupteingang.
    Jeder/m SchülerIn steht ein versperrbarer Garderobenschrank zur Verfügung.
    Überbekleidung und Straßenschuhe sind ausnahmslos in den Garderobenschränken zu verwahren, für welche die SchülerInnen am Beginn des Unterrichtsjahres ein Vorhängeschloss mitzubringen haben.
    Am Ende des Unterrichtsjahres sind die Kästen auszuräumen und die Schlösser zu entfernen.
    Die Hausschuhpflicht endet am 1. Mai und beginnt wieder am 1. November.
    Bei Regenwetter und wenn Highheels getragen werden, gilt sie auch an diesen Tagen.

  3. Sollte 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein/e LehrerIn in der Klasse sein, ist dies  unverzüglich von einem/einer SchülerIn in der Kanzlei zu melden.

  4. Richtlinien für das Fernbleiben vom Unterricht:

    a) Die Erziehungsberechtigten haben den Klassenvorstand oder die Schulleiterin im Falle der Erkrankung des/der Schülers/in oder bei einer anderen gerechtfertigten Verhinderung ohne Aufschub telefonisch, persönlich, schriftlich oder per email unter Angabe des Grundes zu benachrichtigen.
    Diese Verpflichtung gilt auch für eigenberechtigte SchülerInnen.

    b) Schriftliche Entschuldigungen sind unverzüglich und unaufgefordert binnen einer Woche nach Wegfall der Verhinderung beim Klassenvorstand abzugeben.
    Auf Ansuchen kann für einzelne Stunden bis zu einem Tag der Klassenvorstand, darüber hinaus die Schulleiterin die Erlaubnis für ein Fernbleiben aus wichtigen Gründen erteilen.

    Tel.: 82-11-92,        Fax: 82-11-92/16

    Nebenstellen:
    11: Sekretärin, Frau Eva Koren
    12: Direktorin, Frau MMaga. Barbara Krenn-Schöggl
    13: Administratorin, Frau Mag. Hannelore Ganster-Schweiger
    14: Lehrerzimmer
    17: Fachvorständin Frau Studienrätin Riki Christof
    18: Schulärztin Frau Dr. Hacker
    19: Lehrerzimmer im Werkstättentrakt

    StellvertreterInnen:
    Für die Direktorin: Administratorin Frau Mag. Ganster-Schweiger
    Für die Fachvorständin: Frau FOL Tiran
    Für die Administratorin: Frau Mag. Irmgard Perschy
    Die StellvertreterInnen für die KlassenvorständInnen werden den SchülerInnen durch die     KlassenvorständInnen mitgeteilt.
  5. Verlassen des Unterrichts: SchülerInnen und Studierende haben sich bei ihrem Klassenvorstand oder dessen Stellvertreter abzumelden, wenn sie den Unterricht während des Unterrichtstages verlassen. Sollten genannte Personen nicht erreichbar sein, erfolgt die Abmeldung in der Direktion.
  6. Etwaige Änderungen der Wohnadresse der SchülerInnen oder der Erziehungsberechtigten sind den KlassenvorständInnen unverzüglich mitzuteilen.

  7. Alle SchülerInnen und Studierenden sind verpflichtet, etwaige Supplierungen oder     Stundenverlegungen der Anschlagtafel zu entnehmen.

  8. Ab 12. 9. 2011 gilt für eine Probezeit von einem Jahr eine neue Pausenordnung.
    Diese ist an der Anschlagtafel ausgehängt.

  9. Rauchen:

    a) Das Rauchen im Schulgebäude ist ausnahmslos verboten.

    b) Das Rauchen im Raucherhof ist bis auf Widerruf durch die Direktion jenen SchülerInnen     gestattet, die erstens das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Zigarettenkippen sind ausnahmslos in die aufgestellten Kübel zu werfen.

    c) Die rauchenden SchülerInnen halten regelmäßig Reinigungsdienst im Hof.

  10. Im Keller des Schulgebäudes befindet sich ein Buffet, das den SchülerInnen in den Pausen und in den Freistunden zur Verfügung steht.
    Die dort für Salate zur Verfügung gestellten Plastikschalen müssen ausnahmslos in die dafür zur Verfügung gestellten Plastikmüllbehälter entsorgt werden.

  11. Ordnung in den KLASSENRÄUMEN

    a) Nach dem Unterricht und vor dem Verlassen der Klasse sind:
    * die Sessel auf die Tische zu stellen
    * die Fenster zu schließen
    * die Tafel zu löschen
    Die Verantwortung dafür tragen die durch die KlassenvorständInnen einzuteilenden     KlassenordnerInnen.

    b) Wir wollen einen Beitrag zum Umweltschutz leisten und trennen deshalb konsequent unseren Müll. Papier und allgemeiner Müll kommen in getrennte, dafür jeweils vorgesehene Behälter. Auf Wunsch einer Klasse kann bei den Schulwarten ein Biomüllkübel angefordert werden.

    c) Altmetall, Glas und Kunststoffflaschen müssen von den SchülerInnen selbst mitgenommen werden und in die entsprechenden Container entsorgt werden.

  12. Räumliche Mängel, Schadensfälle sind sofort nach deren Feststellung in der Kanzlei oder bei den Schulwarten zu melden.

  13. Die Dienstzeiten der Schulärztin, Frau Dr. Hacker, sind auf der Anschlagtafel kundgemacht.

  14. Öffnungszeiten der Kanzlei:
    Montag bis Donnerstag von 8:00 – 12:30 Uhr;
    Freitag von 8:00 – 12:00.

  15. Den SchülerInnen ist die Liftbenützung grundsätzlich verboten. Davon ausgenommen sind     Bewegungsbehinderte.

  16. Der Schulgemeinschaftsausschuss empfiehlt, SchülerInnen mit ausgezeichnetem Erfolg zwei freie    Tage, SchülerInnen mit gutem Erfolg einen freien Tag im folgenden Schuljahr auf  Antrag zu gewähren.

  17. Alle Brandschutztüren in den Gängen sind mit Türschließern ausgestattet – Türen im offenen Zustand dürfen ausschließlich per Schalter geschlossen werden, da ansonsten die Türschließer beschädigt werden!

  18. Es gilt ein Handyverbot im Unterricht. Die LehrerInnen sind bei Verstoß gegen dieses Verbot     berechtigt, das Handy abzunehmen und es am Ende der Unterrichtsstunde wieder auszufolgen.


Für den Schulgemeinschaftsausschuss
Schulleiterin Prof. MMag. Barbara Krenn-Schöggl, eh.

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