Hintergrundbild
OpenFashionDesign

Inland

Verpflichtender Teil aller Ausbildungszweige an der Modeschule ist die Absolvierung eines Pflichtpraktikums. Dieses kann in der Höheren Lehranstalt für Mode entweder zwischen 3. und 4. Jahrgang oder zwischen 4. und 5. Jahrgang abgeleistet werden.

Es kann sowohl ein einschlägiges Praktikum in der Mode als auch eines in anderen Branchen der Wirtschaft (Banken, Versicherungen, Speditionen, etc.)  abgeleistet werden.

Auch das Aufteilen des Praktikums ist möglich, sofern das Erreichen der verpflichtenden Mindestdauer von einem Monat zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.

Bei der Suche von Praktikumsstellen ist die Schule, insbesondere die Fachvorständin, Frau Studienrätin Riki Christof, gerne behilflich.


Quickinfo

Formulare
Schularbeitenkalender
Sprechstunden
Supplierplan-SchülerInnen
Supplierplan-LehrerInnen
Stundenplan
Anmeldebogen
Mitteilungen der Direktion

edu.shop
Bezahlen mit dem edu.shop

Kontakt

WEBMAIL